Behandlungskosten für ÖGK-Versicherte:
Eine Sitzung (50 Minuten) kostet 118,00 €. Die ÖGK zahlt davon 33,70 €. Somit kostet Sie eine Sitzung 84,30 €.
Für schwer erkrankte Versicherte stelle ich einen Antrag auf Sachleistung bei der ÖGK. Die Vergabe dieser Therapieplätze erfolgt durch die ÖGK. Es besteht ein begrenztes Kontingent, es gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Wenn Sie einen Sachleistungskontingentplatz von der ÖGK erhalten, so übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten.
Behandlungskosten für BVA-Versicherte:
Eine Sitzung (50 Minuten) kostet 118,00 €. Die BVA zahlt davon 46,60 €. Somit kostet Sie eine Sitzung 71,40 €.
Auch hier gibt es die Möglichkeit, für schwer erkrankte Versicherte zu den oben genannten Bedingungen einen Antrag auf Sachleistung zu stellen.
Behandlungskosten für privat Versicherte:
Die Behandlungskosten werden in den meisten Fällen zur Gänze von der Versicherung übernommen.
ZAHLUNGSMODUS PRO SITZUNG: BAR