Behandlungskosten für ÖGK-Versicherte:
Eine Sitzung (50 Minuten) kostet 110,00 €. Die ÖGK zahlt davon 28,93 €.
Sie zahlen pro Sitzung 81,07 €.
Für schwer erkrankte Versicherte stelle ich einen Antrag auf Sachleistung bei der ÖGK. Die Vergabe dieser Therapieplätze erfolgt durch die ÖGK. Es besteht ein begrenztes Kontingent, es gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Wenn Sie einen Sachleistungskontingentplatz von der ÖGK erhalten, so übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten.
Zahlungsmodus: Barzahlung nach jeder Sitzung
Behandlungskosten für BVA-Versicherte:
Eine Sitzung (50 Minuten) kostet 110,00 €. Die BVA zahlt davon 40 €.
Sie zahlen pro Sitzung 70 €.
Auch hier gibt es die Möglichkeit, für schwer erkrankte Versicherte zu den oben genannten Bedingungen einen Antrag auf Sachleistung zu stellen.
Behandlungskosten für privat Versicherte:
Die Behandlungskosten werden in den meisten Fällen zur Gänze von der Versicherung übernommen.
Zahlungsmodus: Barzahlung