Behandlungskosten für ÖGKK-Versicherte:
Eine Sitzung (50 Minuten) kostet 100,00 €. Die ÖGKK zahlt davon 28,00 €.
Sie zahlen pro Sitzung 72,00 €.
Für schwer erkrankte Versicherte stelle ich einen Antrag auf Sachleistung bei der ÖGKK. Die Vergabe dieser Therapieplätze erfolgt durch die ÖGKK. Es besteht ein begrenztes Kontingent, es gibt darauf keinen Rechtsanspruch. Wenn Sie einen Sachleistungskontingentplatz erhalten, so gilt:
Sie zahlen pro Sitzung 15,20 €.
Zahlungsmodus: Barzahlung nach jeder Sitzung
Behandlungskosten für BVA-Versicherte:
Eine Sitzung (50 Minuten) kostet 100,00 €. Die BVA zahlt davon 40 €.
Sie zahlen pro Sitzung 60 €.
Auch hier gibt es die Möglichkeit, für schwer erkrankte Versicherte einen Antrag auf Sachleistung zu stellen. Wenn Sie einen Sachleistungskontingentplatz erhalten, so gilt:
Sie zahlen pro Sitzung 7,60 €.
Zahlungsmodus: Barzahlung
Behandlungskosten für privat Versicherte:
Die Behandlungskosten werden in den meisten Fällen zur Gänze von der Versicherung übernommen.
Zahlungsmodus: Barzahlung